
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Zum Leihen des Anhängers müssen Sie Ihren Führerschein
und Zulassungsschein mitbringen.
- Die Leihgebühr ist im Voraus zu zahlen.
- Der Vermieter zeichnet ausschließlich für den verkehrssicheren
Zustand des gegenständlichen Anhängers, zum Zeitpunkt der Übergabe,
verantwortlich. Weitere, wie auch immer geartete Ansprüche an den Vermieter
können nicht gestellt werden.
- Der Mieter hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen und
verkehrssicheren Zustand des Anhängers zu überzeugen. Festgestellte
Mängel sind vor Fahrtantritt im Mietvertrag festzuhalten.
- Es sind 150,- € Kaution zu hinterlegen als Sicherheit. Sollte
es zu einem Unfall kommen, haften Sie mit der hinterlegten Kaution.
- Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Die Kaution wird ohne Rückfragen zur Abdeckung jeweiliger Schäden
verwendet.
- Der Mieter verpflichtet sich:
- Den gemieteten Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen,
vom Zugfahrzeug getrennt, abzustellen. (Ausgenommen für die Zeit
des Be- und Entladens)
- Den Anhänger für die Dauer der Halte- und Parkzeiten mittels
des an der Deichsel verfügbaren Zylinderschlosses gegen Diebstahl
zu sichern.
- Im Falle eines Unfalls, Diebstahl usw. auf ein polizeiliches Protokoll
zu bestehen bzw. Anzeige zu erstatten. Den jeweiligen Versicherungen
sowie dem Vermieter innerhalb einer Woche schriftlich einen Unfall-,
Diebstahlbericht etc. zu übermitteln.
- Den Anhänger schonend zu behandeln und für die ständige
Verkehrssicherheit zu sorgen.
(Reifendruck, Beleuchtung etc.)
- Die gesetzlichen Grenzwerte (Nutzlast, Höchstgeschwindigkeit
etc.) einzuhalten.
- Bei Beschädigungen die durch unsachgemäße Verwendung entstehen
(z.B. Überladung, grobe Fahrlässigkeit) sind Sie voll haftbar.
- Der Anhänger ist in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben,
das heißt sauber, ohne Gegenstände, Verpackungsmaterialen oder
Schmutz. Reinigungsarbeiten müssen wir Ihnen sonst extra Berechnen
und werden von der Kaution einbehalten.
- Schäden die bewusst nicht gemeldet werden, werden zur Anzeige gebracht.
- Als Gerichtsstand ist Rüdesheim am Rhein vereinbart.